Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Kundenkreis, Vertragssprache
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde genannt) und uns, Ahmad Sanjar Babashli, BEFAX Transport (Edmund-Weber-Straße 38, 44651 Herne – nachfolgend BEFAX oder wir genannt) geschlossenen Verträge.
(2) Informationen zu BEFAX erhalten Sie hier https://befax.de/impressum/.
(3) Das Dienstleistungsangebot von BEFAX richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer.
Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
(a) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und
(b) ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Absatz 1 BGB).
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden, der Unternehmer im Sinne von (3) lit. (b) ist, finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn BEFAX auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen des Kunden.
(4) Wenn der Kunde ein Verbraucher ist und den Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Kommunikationsmitteln (zum Beispiel per Brief, Katalog, E-Mail oder Internet) abgeschlossen hat, steht ihm auf der Grundlage der Vorschrift in § 312 g Absatz 2 Ziffer 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kein Widerrufsrecht zu.
(5) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) BEFAX bietet die Beförderung von Umzugsgut an.
Unser Leistungsangebot erfolgt, soweit sich aus ihm nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet.
Kunden können uns per Telefon oder per E-Mail beauftragen.
Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an BEFAX zum Abschluss eines Vertrages über die Beförderung von Umzugsgut dar.
(2) Für den Umfang des Auftrags und seiner Abwicklung ist ausschließlich die vom Kunden in Auftrag gegebene Leistung sowie unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn wir einen Auftrag schriftlich durch Erteilung einer Auftragsbestätigung annehmen. Die Annahmefrist eines Auftrages für uns beträgt dabei 5 (fünf) Tage ab dessen Zugang.
(3) Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu der vereinbarten Leistung einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden unmittelbar übergeben oder per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Die Vertragsbestimmungen werden von uns nicht gespeichert.
§ 3 Hinweis- und Mitwirkungspflichten des Kunden/Haftung bei Verpacken des Beförderungsguts in Kartons durch den Kunden/Schadensanzeige/Weisungen
(1) Der Kunde wird BEFAX von seiner Seite sämtliche für die Erbringung der Leistung notwendigen ggf. aktualisierten Unterlagen, Informationen, auch später bekanntwerdende, und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stellen (bspw. Anschrift des Kunden, Etage, Aufzugsverfügbarkeit, Laufweg, abzubauende und aufzubauende Gegenstände etc.). Dies umfasst auch Informationen über die Leistung relevanten Änderung in der Sphäre des Kunden. Der Kunde hat BEFAX insbesondere auch über die Beförderung extrem schweren Gegenständen zu informieren, d.h. solchen, mehr als 80 kg Gewicht haben, weil hierfür andere Preise berechnet werden.
Der Kunde hat BEFAX über enge Treppen oder enge Türen (Engstelle) am Abholort zu informieren. Können die Güter infolge der vorgenannten Engstelle nicht in das Beförderungsmittel von BEFAX gebracht werden, kann BEFAX seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen.
BEFAX darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer diese sind für BEFAX offensichtlich unvollständig oder unrichtig.
BEFAX ist verpflichtet, am Umzugstag lediglich die vom Kunden angemeldeten Güter zu befördern und die gemeldeten Arbeiten zu erledigen. Entsteht durch fehlerhafte Angaben des Kunden ein Mehraufwand, ist BEFAX zu einer entsprechenden Nachberechnung berechtigt.
(2) Verwendet der Kunde eigene Kartons für das Verpacken seines Beförderungsguts, ist der Kunde grundsätzlich für die Unversehrtheit des Beförderungsguts/der Beförderungsgüter selbst verantwortlich. Darüber hinaus hat der Kunde die Tragfähigkeit seiner Kartons zu beachten.
BEFAX ist berechtigt, die Beförderung von vom Kunden selbst befüllte Kartons, die offen und nicht verschlossen sind, zurückzuweisen.
BEFAX befördert keine gefährlichen Güter, also explosionsgefährliche, selbstentzündliche, entzündbare, unter Druck befindliche, giftige, ätzende, fäulnisfähige, übelriechende oder ekelerregende Stoffe. Gefährliche Güter im vorgenannten Sinn werden von BEFAX dem Kunden gegenüber zurückgewiesen.
(3) Der Kunde hat im Hinblick auf den vereinbarten Umzugs- bzw. Transporttermin die Transportbereitschaft seiner zu befördernden Güter gegenüber BEFAX rechtzeitig anzuzeigen.
(4) Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Beförderungsguts erlöschen, wenn
a) der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar war und BEFAX nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt worden ist,
b) wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und BEFAX nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.
Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Kunde (Empfänger) BEFAX die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Ablieferung anzeigt.
Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Werden Verlust, Beschädigung oder Überschreitung der Lieferfrist bei Ablieferung angezeigt, so genügt die Anzeige gegenüber demjenigen, der das Gut abliefert.
(5) Der Kunde ist berechtigt, über das Gut zu verfügen. Er kann insbesondere verlangen, dass BEFAX das Gut nicht weiterbefördert oder es an einem anderen Bestimmungsort, an einer anderen Ablieferungsstelle oder an einen anderen Empfänger abliefert. BEFAX ist nur insoweit zur Befolgung solcher Weisungen verpflichtet, als deren Ausführung weder Nachteile für seinen Betrieb noch Schäden für den Kunden oder Empfänger anderer Sendungen nicht sich zu bringen droht. BEFAX kann vom Kunden Ersatz seiner durch die Ausführung der Weisung entstehenden Aufwendungen sowie eine angemessene Vergütung verlangen; BEFAX kann die Befolgung der Weisung von einem Vorschuss abhängig machen. Im Übrigen gilt § 418 HGB.
§ 4 Versicherung
(1) Die Haftung von BEFAX ist gesetzlich geregelt und der Höhe nach beschränkt (siehe hierzu § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
(2) Für die von BEFAX abgeschlossene Transportversicherung wird dem Kunden gegenüber kein Aufpreis geltend gemacht, sondern ist als Service in der Fracht nach § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen inkludiert.
§ 5 Vertragsdauer und Durchführung/Kündigung
(1) Die Dauer des Vertrags sowie der Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus den spezifischen Vereinbarungen zwischen BEFAX und dem Kunden.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Kunde, so kann BEFAX entweder
1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was BEFAX infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, oder
2. ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.
(3) Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für mich insbesondere dann vor, wenn
a) der Kunde eine Pflicht in erheblichem Umfang schuldhaft verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist abstellt; oder
b) der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist
(4) Kündigung sind mindestens in Textform zu erklären.
(5) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.
§ 6 Stornierung
Der Kunde ist zur Stornierung des Vertrags berechtigt. BEFAX verlangt in diesem Fall eine angemessene Entschädigung. BEFAX pauschaliert seinen Entschädigungsanspruch wie folgt:
a) kostenlose Stornierung bis zum 21. Tag vor dem Umzugs- bzw. Transporttermin
b) Stornierung zwischen 20 bis 15 Tage vor dem Umzugs- bzw. Transporttermin: 25 % des vereinbarten Preises,
c) Stornierung zwischen 14 bis 8 Tage vor dem Umzugs- bzw. Transporttermin: 50 % des vereinbarten Preises,
d) Stornierung 7 Tage bis 1 Tag vor dem Umzugs- bzw. Transporttermin: 100 % des vereinbarten Preises,
wenn der Kunde nicht ausdrücklich nachweist, dass BEFAX ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Entschädigungspauschale.
§ 7 Behinderung/Höhere Gewalt
(1) Sehen wir uns in der Durchführung eines Auftrags durch Umstände gleich welcher Art behindert, so werden wir dies dem Kunden rechtzeitig schriftlich mitteilen. Sind die behindernden Umstände von uns nicht zu vertreten, so werden sich die Vertragspartner über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Dienstleistung verständigen. Unterbleibt die rechtzeitige, schriftliche Mitteilung, so können wir uns später auf diese Umstände nicht berufen.
Sollte keine Einigung zwischen uns und dem Kunden zustande kommen, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und ihm werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
(2) In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit.
Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie von ihr nicht verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.
Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.
Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung, die während dieser Zeit nicht durchgeführte Leistungen nachgeliefert werden sollen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als vier Wochen seit dem vereinbarten Leistungsdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
§ 8 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot
(1) Die Fracht ist – sofern keine andere vertragliche Regelung getroffen worden ist – vor der Ablieferung des Gutes in bar, durch vorherige Überweisung auf das Konto von BEFAX oder durch unsere Zahlungsdienstleister PayPal oder Klarna zu bezahlen. Der Kunde kann aber auch von der Möglichkeit Gebrauch machen, vor dem Umzugstermin eine Anzahlung in Höhe von XX % der Fracht und den Rest der Fracht am Umzugstag oder nach Durchführung des Umzugs innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Zugang unserer Rechnung zu zahlen.
BEFAX hat über die Fracht hinaus einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, soweit diese für das Gut gemacht wurden und er sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Bei den Entgelten handelt es sich um Gesamtpreise, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind auf der Website von BEFAX einsehbar.
(2) Wir bieten nachfolgende Zahlungsmethoden an:
– Vorkasse
– Barzahlung
– PayPal:
Die Zahlung per PayPal setzt Ihre Registrierung, die Berechtigung durch Angabe Ihrer Zugangsdaten sowie die Beseitigung der Zahlungsanweisung an uns voraus.
– Klarna:
Wir arbeiten mit der Klarna Bank AB (publ) zusammen und bieten Ihnen nachfolgende Zahlungsmethoden an, wobei die Zahlung jeweils an die Klarna Bank AB erfolgt. Weitere Informationen zu Klarna, insbesondere deren Allgemeine Geschäftsbedingungen etc. können Sie unter https://www.klarna.com/de/agb/ sowie die Datenschutzerklärung von Klarna unter https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/privacy einsehen.
Wir behalten uns vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen.
(3) Für den Fall, dass der Kunde bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; ist der Kunde Unternehmer, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9% – Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Leistung erfolgt ist.
§ 9 Verschwiegenheit
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen („Betriebsgeheimnisse“) des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrags zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen der BEFAX gehören auch die Vertragsgegenstände und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen.
(2) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, entwickelt worden sind; (v) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich und unterstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder (vi) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrags gestattet ist.
§ 10 Haftung
(1) BEFAX haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit der Übernahme zur Beförderung bis zu Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht.
Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verhalten des Kunden oder des Empfängers oder ein besonderer Mangel des Gutes mitgewirkt, so hängen die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes davon ab, inwieweit diese Umstände zu dem Schaden beigetragen haben.
(2) BEFAX ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die BEFAX auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen BEFAX nicht abwenden konnte.
(3) BEFAX ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;
2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Kunden;
3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Kunden;
4. Beförderung von nicht von BEFAX verpacktem Gut in Behältern;
5. Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern BEFAX den Kunden auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Kunde auf der Durchführung der Leistung bestanden hat;
6. Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;
7. Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet.
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der in Absatz 3 bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. BEFAX kann sich auf Absatz 3 nur berufen, wenn BEFAX alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
(4) BEFAX hat Handlungen und Unterlassungen seiner Leute in gleichem Umfange zu vertreten wie eigene Handlungen und Unterlassungen, wenn die Leute in Ausübung ihrer Verrichtungen handeln. Gleiches gilt für Handlungen und Unterlassungen anderer Personen, deren BEFAX sich bei Ausführung der Beförderung bedient.
(5) Hat BEFAX für gänzlichen oder teilweisen Verlust des Gutes Schadensersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme der Beförderung zu ersetzen.
Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung und dem Wert zu ersetzen, den das beschädigte Gut am Ort und zur Zeit der Übernahme gehabt hätte. Es wird vermutet, dass die zur Schadensminderung und Schadensbehebung aufzuwendenden Kosten dem nach Satz 2 zu ermittelnden Unterschiedsbetrag entsprechen.
Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis, sonst nach dem gemeinen Wert von Gütern gleicher Art und Beschaffenheit. Ist das Gut unmittelbar vor Übernahme zur Beförderung verkauft worden, so wird vermutet, dass der in der Rechnung des Verkäufers ausgewiesene Kaufpreis abzüglich darin enthaltener Beförderungskosten der Marktpreis ist.
(6) Die Haftung von BEFAX wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von EUR 620 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.
(7) Haftet BEFAX wegen der Verletzung einer mit der Ausführung der Beförderung des Gutes zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- oder Personenschäden, so ist auch in diesem Falle die Haftung begrenzt, und zwar auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
(8) Für außervertragliche Ansprüche sowie für den Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen gelten insoweit §§ 434, 435 und 436 HGB.
(4) Eine weitergehende Haftung von BEFAX als die gesetzlich vorgesehene ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
(5) Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von BEFAX als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen.
§ 11 Datenschutz
(1) Zu unseren Qualitätsansprüchen gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Kunden (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden personenbezogenen Daten werden von uns daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Wir werden die personenbezogenen Daten der Kunden vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben.
(2) Hierüber hinaus verwenden wir personenbezogene Daten der Kunden nur, soweit der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine vom Kunden erteilte Einwilligung kann er jederzeit widerrufen.
(3) Dem Kunden ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertragsverhältnisses die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Absatz 1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind.
(4) Wir werden im Hinblick auf personenbezogene Daten des Kunden die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren.
(5) Im Übrigen verweisen wir ich auf unsere Datenschutzerklärung https://befax.de/datenschutzerklarung/.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind sämtliche Erklärungen in Schriftform oder per E-Mail abzugeben. Unsere E-Mail-Adresse lautet: befaxtransport@gmail.com. Unsere postalische Anschrift lautet: Ahmad Sanjar Babashli, BEFAX Transport, Edmund-Weber-Straße 38, 44651 Herne. Änderungen der Kontaktdaten bleiben vorbehalten. Im Fall einer solchen Änderung werden wir den Kunden hierüber in Kenntnis setzen.
(2) Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Ist der Kunde jedoch Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen des Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.
(3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 Absatz 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Herne für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.
(4) BEFAX weist den Kunden darauf hin, dass er als Verbraucher neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 hat. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: http://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: befaxtransport@gmail.com. Wir weisen nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Dezember 2023
AGB erstellt von Rechtsanwalt Karlheinz Roth in Zusammenarbeit mit yourXpert.